Finanztips

Themen

sonstiges
Eine Art der Lebensversicherung ist die Risikoversicherung. Auch bei dieser Art von Versicherung gibt es eine Vielzahl verschiedener Ausprägungen. Die Gemeinsamkeit bei diesen Ausprägungen ist , dass lediglich dann eine Leistung vom Versicherer zu erfolgen hat, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt.

Die am häufigsten genutzten Varianten bei dieser Art von Versicherung sind die Risikolebensversicherung mit gleich bleibenden Versicherungssummen und die Risikolebensversicherung mit fallenden Versicherungssummen.

Bei dieser Art der Versicherung wird die versicherte Todesfallsumme, also die Versicherungssumme, bei Tod der versicherten Person an die Bezugsberechtigten, die vertraglich vereinbart wurden, gezahlt. Hauptsächlich dient die Risikolebensversicherung dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung mit fallenden Versicherungssummen wird dagegen meist dazu genutzt, um Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung zu sichern. Bei dieser Ausprägung der Risikolebensversicherung nimmt mit Verlauf der Zeit die Versicherungssumme in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Banken bieten diese Art von Versicherung in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung an. Es ist häufig, dass der Abschluss dieser Restschuldversicherung eine Voraussetzung der Kreditgewährung ist – als Sicherheit für den Kreditgeber.

Ein Service von ccfs Lebensversicherung Vergleiche

Eine Sonderform der Risikolebensversicherung ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Art der Versicherung gibt es nicht eine versicherte Person, sondern mehrere. Bei Todesfall einer der versicherten Personen wird die Todesfallleistung allerdings nur einmal während der Versicherungsdauer gezahlt. Diese Form der Versicherung dient hauptsächlich dazu, wirtschaftlich voneinander abhängige Personen, wie Paare ohne Kinder oder Geschäftspartner gegenseitig abzusichern. Wie bei Lebensversicherungen üblich, ist die Risikolebensversicherung auch abhängig vom Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Versicherungsbeginn, ebenso wie von der Versicherungssumme und der Versicherungslaufzeit.

Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags werden auch bei der Risikolebensversicherung erzielt. Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen spielen bei der Risikolebensversicherung nur eine unbedeutende Rolle – ganz im Gegenteil zu der kapitalbildenden Lebensversicherung. Bei den Überschüssen handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse, die sich dadurch bilden, dass der Versicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss, als er berechnet hat. Diese Überschüsse werden dem Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung zugeführt.

Es gibt im Allgemeinen auch die Möglichkeit diese erwirtschafteten Überschüsse verzinslich anzusammeln und diese dann mit der Todesfallleistung oder bei Ablauf der Dauer der Versicherung auszuzahlen. Allerdings wird diese Version heute kaum noch angeboten.

Auch wenn die Beiträge zu Risikolebensversicherungen keinen Anteil am Ansparen von Kapital haben, besteht die Möglichkeit bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags einen Rückkaufwert zu erhalten. Diese Möglichkeit ergibt sich daraus, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem gleichbleibenden Versicherungsbeitrag eine Alterungsrückstellung bildet, um die mit höherem Alter auftretende höhere Sterblichkeit abzusichern.

Da in jüngeren Jahren die Sterblichkeit geringer ist, sind die gleichbleibenden Beiträge im Vergleich zur altersbedingten Sterblichkeit zu hoch. So muss der Versicherer einen Teil dieses Beitrags für die zukünftige über dem Beitrag liegende Sterblichkeit zurückstellen. Diese so genannten Alterungsrückstellungen stehen bei einer Beitragsfreistellung zur Verfügung gestellt, um aus ihnen noch eine kleinere beitragsfreie Summe zu leisten. So kann z.B. auch eine Auszahlung als Rückkaufswert vertraglich vereinbart werden.

Anzeige