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Die beliebteste Alters- und Risikovorsorge der Deutschen ist die Lebensversicherung. Mehr als 97 Millionen abgeschlossene Verträge existieren derzeit. Diese Verträge beinhalten aber auch eine jahrzehnte lange Laufzeit mit einer regelmäßigen Zahlung eines festen Beitrags.

Diese Zahlung birgt aber einen entscheidenden Nachteil: Die Versicherungsnehmer gehen eine über einen langen Zeitraum dauernde Zahlungsverpflichtung ein. Sie können diesen Zeitraum nicht erfassen und im Fall finanzieller Probleme kann eine Lebensversicherung sich schnell zu einem Hindernis entwickeln.

In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seine Lebensversicherung zu beleihen. Er muss sie nicht gleich verkaufen und damit seine spätere finanzielle Unterstützung und seinen Versicherungsschutz aufgeben.

In einer Zeit zunehmender Arbeitslosigkeit, zunehmender Überschuldung und veränderter Lebenssituationen sind eben diese Gründe Hauptursachen für die Kündigung von Lebensversicherungen. Aber eben dieser Verkauf ist eher eine schlechter „Handel“, denn der Versicherungsnehmer verliert den Versicherungsschutz und bekommt im Allgemeinen nicht einmal das bereits eingezahlte Kapital zurück. So hat die Alternative, die Lebensversicherung zu beleihen, an Bedeutung gewonnen.

Sollte eben dieser Zustand finanzieller Engpässe eintreten, ist das Beleihen der eigenen Lebensversicherung meist die einzige Möglichkeit für die betreffende Person an Geld zu kommen, ohne den Versicherungsschutz gleich aufgeben zu müssen. Die Versicherungsgesellschaften bieten für solch einen Fall ein so genanntes Policen Darlehen, dessen Zinssätze durchschnittlich bei effektiv 7% liegen.

Auch bei dieser Alternative gibt es verschiedene Anbieter, die diese Option anbieten. So kann der Versicherungsnehmer ab einem Zinssatz von 3,86% p.a. nominal bis zu 100% des Rückkaufswertes seiner Lebensversicherung beleihen. Hierbei kann der Versicherungsnehmer zwischen Laufzeiten von 2 bis 5 Jahren wählen. Weiterhin hat er/ sie die Möglichkeit nach Ablauf von 6 Monaten das Darlehen mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist unabhängig von der vereinbarten Laufzeit aufzulösen.

Mit dem Beleihen geht der Versicherungsnehmer zwar auch eine Verpflichtung ein, er verliert aber nicht seinen Versicherungsanspruch und mögliche spätere finanzielle Erträge, wenn er seine Lebensversicherung beleiht, anstatt diese gleich zu verkaufen.



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