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Die wohl bekannteste Form der Lebensversicherung ist die „klassische“ kapitalbildende Lebensversicherung. Der hier am weitesten verbreitete Form ist die gemischte Lebensversicherung, die sowohl den Todesfall als auch den Erlebensfall versichert. Bei dieser Form der Versicherung wird die Versicherungssumme also nicht nur im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt, sondern auch bei Erreichen eines bestimmten Alters oder bei Ablauf der Versicherung. Dieses Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebnis- und den Todesfall festlegen.

Eine spezielle Form der kapitalbildenden Versicherung ist die Rentenversicherung, da hier die Auszahlungen in Form einer lebenslangen Rente erfolgt. Typischerweise wird die gemischte Lebensversicherung vorwiegend angewendet als Kapitalanlage oder Sparprodukt, zur Vorsorge von Hinterbliebenen, als Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau. Weiterhin kann die kapitalbildende Lebensversicherung zur Darlehenssicherung, hier insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen verwendet werden. Auch als Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge wird diese Art Versicherung angewendet.

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Tariftechnisch unterteilt, gibt es verschiedene Formen der kapitalbildenden Lebensversicherung: Die gemischte Lebensversicherung, also eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Bei dieser Variante wird sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall versichert und beide führen zu Leistungen. Eine weitere Variante ist die Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz, wie z.B. eine Sterbegeldversicherung. Bei dieser Versicherungsform endet die Beitragszahlungsdauer meist mit einem bestimmten Alter. Die Lebensversicherung wird dann beitragsfrei bis die versicherte Person stirbt. Die kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben ist eine weitere Alternative. Hier gibt es im Vergleich zu der üblichen kapitalbildenden Lebensversicherung nicht eine, sondern zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird bei dieser Form der Lebensversicherung nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungslaufzeit, spätestens aber beim vereinbarten Ablauf, gezahlt.

Eine weitere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Termfix-Versicherung. Ein Beispiel für eine solche Versicherung ist die Ausbildungsversicherung. Bei dieser Art der Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten festgesetzter Zeitpunkt, wie z.B. dem Ende der Versicherungsdauer, fällig. Hierbei ist dies unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt oder bereits tot ist. Sollte der Beitragszahler bereits verstorben sein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung selbst ist aber nach wie vor zum Ablauf fällig.

Auch bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufwert. Dieser Wert wird vertraglich vereinbart und ist i.d.R. höher als der tatsächliche Vertragswert zum Kündigungstermin, meist aber niedriger als die Summer der bis dahin eingezahlten Beiträge.

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