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Eine andere Form der Lebensversicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Sie unterscheidet sich darin von herkömmlichen Lebensversicherungen, dass sie eine Anlagestrategie des Sparbeitrags vorweist. Hierbei wird der Sparbeitrag in Investmentfonds angelegt. Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass keine Garantieverzinsung der eingezahlten Prämien existiert, so wie es bei herkömmlichen Lebens- oder Rentenversicherungen üblich ist.

Der Versicherungsnehmer hat bei dieser Form der Lebensversicherung allerdings die Möglichkeit Einfluss auf die Anlagestrategie zu nehmen. So ist es ihm möglich, die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds selbst zu wählen. Eine Streuung des Sparbeitrags auf mehrere Investmentfonds bietet sich hierbei auch.
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Bei dieser Versicherungsart hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Auswahl der Investmentfonds während der Versicherungsdauer zu ändern. Hierbei gibt es zwei Wege: das Shifting und das Switching. Unter Shifting versteht man eine Übertragung des gesamten Fondsguthabens mit allen zukünftigen Sparbeiträgen in andere Fonds. Unter Switching versteht man eine Spaltung – bereits eingezahlte Beiträge bleiben in den bisherigen Fonds und zukünftige Sparbeiträge werden in neu zu bestimmenden Fonds angelegt. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind wahlweise auch mit Garantie-Elementen erhältlich – ähnlich wie konventionelle Lebensversicherungen.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird die Versicherungssumme bei Todesfall im Vertrag geregelt und es wird die Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge festgelegt, wobei hier die Möglichkeit besteht diese beliebig zu erhöhen oder zu reduzieren.
Die erwirtschafteten Risiko- und Kostenüberschüsse werden zum großen Teil in Fondsanteile investiert. Ein Vertrag, bestehend aus einer herkömmlichen Grundversicherung, bei der deren Überschüsse in Fonds angelegt werden, bezeichnet man als Hybridmodell.

Eine fondsgebundene Versicherung hat auch noch weitere flexible Bausteine. Da wäre zum einen die Verlängerungsoption. Bei dieser Variante kann der Versicherungsnehmer den Vertrag um weitere Jahre verlängern, wenn z.B. die Fondsanteile zum Vertragsablauf niedrig stehen. Eine andere Variante ist das Ablaufmanagement. Hier schichtet der Versicherer in der Regel 5 Jahre vor Vertragsschluss das vorhandene Fondsguthaben in Fonds mit geringerem Risiko, wie Renten- oder Geldmarktfonds. Diese sind einem niedrigerem Schwankungsrisiko ausgesetzt und daher risikoärmer für den Versicherungsnehmer. Eine weitere Alternative ist die Übertragungsoption. Hier kann der Versicherungsnehmer sich nach Vertragsbeendigung die Fondsanteile auf ein eigenes Depot übertragen lassen. Zwei weitere Beispiele für flexible Bausteine sind die Abrufoption und die Sonderzahlungsoption. Bei der Abrufoption kann sich der Versicherungsnehmer auch während der Vertragslaufzeit beliebige Teilbeträge aus dem vorhandenen Fondsguthaben auszahlen lassen. Die Sonderzahlungsoption erlaubt es dem Kunden, sein investiertes Kapital durch Sonderzahlungen in einen bereits bestehenden Vertrag zu erhöhen. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind zwar weitaus flexibler als die herkömmlichen Lebensversicherungen, dafür unterliegen sie aber auch dem Kursrisiko der Investmentfonds. Durch eine Verschiebung in risikorämere Fonds kann dieses Risiko aber gesenkt werden.

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